Montagebestimungen der PSWM Industrieservice

Stand:24.11.2012

1. Allgemeines – Geltungsbereich
Diese allgemeinen Montagebedingungen der Firma PSWM Industrieservice gelten nur gegenüber Unternehmern oder sonstigen Personen im Sinne des § 310 BGB. Aufträge, auch im Rahmen von künftigen Geschäften, werden ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen entgegengenommen und ausgeführt, es sei denn, die Firma PSWM Industieservice stimmt ausdrücklich schriftlich der Geltung entgegenstehender oder abweichender Bedingungen zu. Diese Montagebestimungen gelten auch in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers.

2. Zustandekommen eines Auftrags
Ein der PSWM Industrieservice schriftlich oder mündlich erteilter Auftrag kommt nur zustande, wenn die Firma PSWM Industrieservice die Annahme des Auftrags innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung schriftlich bestätigt. Mündliche oder telefonische Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die Firma PSWM Industrieservice.

3. Auftragsabwicklung
Die Firma PSWM Industrieservice ist bemüht, die Auftrags- und Terminsvorgaben des Auftraggebers bestmöglich zu erfüllen. Es steht im Ermessen der Firma PSWM Industrieservice, für die Ausführung ihrer Leistungen ihr geeignet erscheinende Dritte hinzuzuziehen.
Die Firma PSWM Industrieservice wird sich soweit möglich und erforderlich bei der Auftragsdurchführung hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen mit dem Auftraggeber abstimmen. Der Auftraggeber hat zur Auftragsabwicklung im bestmöglichen Umfang mitzuwirken und der Fa. PSWM Industrieservice die Zufahrtswege zu den Montagegründstücken und den Zugang zu den erforderlichen Räumen jederzeit während der allgemeinen Geschäftszeiten des Auftraggebers zu gestatten, den Bereich der Montage frei zu halten und die erforderlichen Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die baulichen Eigenschaften der Montagegrundstücke und –Gebäude, insbesondere dafür, dass der Boden die auftretenden Lasten aufnehmen kann; dieser sollte der DIN 18 2002 entsprechen. Der Auftraggeber hat rechtzeitig vor und bei der Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung auf bauliche Besonderheiten hinzuweisen, z.B. auf magnesithaltige Böden, Walzbetonböden, Fußbodenheizungen, Strom- und Wasserleitungen etc.
Die Lagerung und der Transport von Materialien auf den Grundstücken oder in den Gebäuden des Auftraggebers liegt in dessen Verantwortungsbereich, auch dann, wenn die Mitarbeiter der Fa. PSWM Industrieservice diese durchführen, es sei denn diesen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Die Monteure der Fa. PSWM Industrieservice sind gehalten, angefallene Montageabfälle besenrein zu entfernen. Eine Endreinigung von Gebäude oder Regalen gehört nicht zu den Leistungen der Fa. PSWM Industrieservice .

4. Vergütung, Preise, Zahlung
Für die Durchführung des Auftrags gelten die in der Auftragsbestätigung der Firma PSWM Industrieservice ausgewiesenen Preise. Ist in der Auftragsbestätigung kein Montagepreis ausgewiesen, gilt die übliche Vergütung (Stundensatz) als vereinbart.
Die Firma PSWM Industrieservice ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Höhe sich am Verhältnis zwischen den erbrachten Leistungen und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung orientiert.
Die Vergütung inkl. evtl. verauslagter Kosten zuzüglich Mehrwertsteuer ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Gegen die Forderungen der Firma PSWM Industrieservice kann lediglich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.

5. Eigentumsvorbehalt
Die Firma PSWM Industrieservice behält sich das Eigentum an den von ihr montierten Produkten vor. Geht aufgrund der Montage das Eigentum der Firma PSWM Industrieservice an den montierten Produkten unter, so wird die Firma PSWM Industrieservice im Verhältnis ihrer Produkte und Montageleistung zum Gesamtwert des neu entstandenen Gegenstands Miteigentümer. Bei einer Verarbeitung oder Umbildung stellt der Auftraggeber kostenlos für die Firma PSWM Industrieservice her. Zu einer Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Montageleistung oder des entstandenen Gegenstands ist der Auftraggeber ohne Zustimmung der Firma PSWM Industrieservice nicht berechtigt.

6. Haftung
Die Haftung der Firma PSWM Industrieservice ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn es handelt sich um die Erfüllung einer vertragswesentlichen Pflicht oder der Firma PSWM Industrieservice fällt eine Verletzung des Lebens, Körpers oder Gesundheit zur Last.
Die Firma PSWM Industrieservice haftet nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Drittbeauftragten, die nicht ihre Erfüllungsgehilfen sind.

7. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen der Firma PSWM Industrieservice und ihrem Auftraggeber ist 24536 Neumünster.